Bundeskinderschutzgesetz
Gesetz zum Schutz von Kinder und Jugendlichen
Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Das Gesetz steht für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.
Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Darüber hinaus umfasst das BKiSchG Änderungen an diversen bestehenden Gesetzen.
Hier finden Sie den Gesetzestext zum Bundeskinderschutzgesetz
Hier finden Sie eine Kurzzusammenfassung des Bundeskinderschutzgesetzes
In einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bundeskinderschutzgesetz steht das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG, das ebenfalls zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist.