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KoKi - Netzwerk Frühe Kindheit
Annika Schlegel
1. Stock, Zimmer 10 
Klosterstr. 23
95028 Hof

  +49 (0)9281 815 1271
 +49 (0)9281 815 1299 
   annika.schlegel@stadt-hof.de   
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Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8 - 11:45 Uhr
Montag und Donnerstag 14 - 16 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Flyer

Mit unserem KoKi-Flyer sowie unserem KoKi-Einleger stelllen wir Ihnen unsere Arbeit mit wenigen Worten vor. Bei Fragen und Wünschen nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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Bundeskinderschutzgesetz

Gesetz zum Schutz von Kinder und Jugendlichen

Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Das Gesetz steht für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.

Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Darüber hinaus umfasst das BKiSchG Änderungen an diversen bestehenden Gesetzen.

Hier finden Sie den Gesetzestext zum Bundeskinderschutzgesetz

Hier finden Sie eine Kurzzusammenfassung des Bundeskinderschutzgesetzes

In einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bundeskinderschutzgesetz steht das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz - KKG, das ebenfalls zum 01.01.2012 in Kraft getreten ist.