Datenschutz Frühe Hilfen
Gemeinsame Grundsätze
Im Bereich der
Frühen Hilfen bestehen gemeinsame Grundsätze zum Datenschutz, die
sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe als auch der Gesundheitshilfe
Geltung beanspruchen:
- Recht auf informelle Selbstbestimmung
- Datenschutz als Vertrauensschutz und
- Transparenzgebot
Aufgrund der fachübergreifenden Zusammenarbeit, hier vorallem um einen guten Start in das Kinderleben ermöglichen zu können, ist es wichtig, abgestimmte und sich ergänzende Hilfen anzubieten. Dem Daten- und Vertrauensschutz kommt dabei eine besondere Aufgabe zu. Eine gute Handreich stellt hier die Praxishilfe Datenschutz in den Frühen Hilfen dar.
Hier erhalten Sie Informationen zum Datenschutz in den Frühen Hilfen.