Schütteltrauma
Informationen zum Schütteltrauma
Wenn Eltern
die Nerven verlieren und ihr Baby heftig schütteln, drohen
schlimmste Folgen: Ein Schütteltrauma ist lebensgefährlich!
Das Baby schreit. Eine Stunde lang, zwei Stunden, fünf. Man könnte es als ohrenbetäubend bezeichnen, doch Ohren lassen sich nicht betäuben. Und so nagt jede Stunde stärker an den Nerven, aus Sorge wird Hilflosigkeit und aus Hilflosigkeit verzweifelte Wut. Wenn der Moment kommt, in dem sich der ganze, stundenlang angestaute Frust auf das Baby konzentriert, hilft nur eines: den Schreihals Schreihals sein lassen, vor die Tür gehen, heulen, brüllen, stampfen, tief Luft holen.
Eltern sind sich der Folgen oft nicht bewusst
Gewalt gegen das Kind, egal in welcher Form, ist grundsätzlichein Tabu! Jährlich werden 100 bis 200 Babys und Kleinkinder mit einem Schütteltrauma in deutsche Kliniken gebracht. Mehr als die Hälfte von ihnen bleibt ein Leben lang schwer behindert, ist blind oder hat Krampfleiden. Jedes dritte Kind stirbt. Eltern oder Betreuungspersonen, die später befragt werden, sagen häufig, dass ihnen nicht klar war, was das Schütteln bei einem Baby bewirken kann.
Schreiambulanz über das SPZ Hochfranken
In Hof, hier über das SPZ Hochfranken besteht die Möglichkeit sich an die Schreiambulanz mit der Bitte um Rat und Hilfe zu wenden. Die Schreiambulanz des SPZ in Hof bietet gezielt Sprechstunden für Schreikinder: eine spezielle Beratung für Eltern mit Schreikindern und Schreibabys.
Flyer Bitte nicht schütteln ... zart und gebrechlich
Der Flyer Bitte nicht schütteln .. zart und gebrechlich des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat in leicht verständlicher Form das Thema Schütteltraum aufbereitet und enhält auch Kontaktadressen.
- Ärzteleitfaden
- Datenschutz
- Expertise Prävention / Frühprävention
- Frühe Hilfen in Bayern
- Handlungsleitfaden KiTa / Schule
- Guter Start ins Kinderleben
- Kinderschutz braucht starke Netze
- Leitbild Frühe Hilfen
- Nationales Zentrum Frühe Hilfen - NZFH
- NEST-Material für Fachkräfte
- Rechtsgrundlagen Frühe Hilfen