Frühe Hilfen in Bayern
Überblick zu den Frühen Hilfen in Bayern

Die Stärkung elterlicher Kompetenzen ist der beste und nachhaltigste Ansatz zur Sicherstellung einer gesunden und positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Gewährleistung eines effektiven Kinderschutzes. Dies ist nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 nunmehr auch ausdrücklich in § 1 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) normiert. Wichtig ist dabei insbesondere die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen, vergleiche § 1 Abs. 4 KKG).
Eine Übersicht der bayerischen Angebote zum Bereich Früher Hilfen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.