Gesetze
Gesetze zur Sicherung des Kindeswohls
Eltern haben in Deutschland eine starke rechtliche
Stellung. Gemäß Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes stehen Ehe
und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates. In Absatz 2
heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche
Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht“. Die
Verfasser des Grundgesetzes hatten nach den totalitären Erfahrungen
im Nationalsozialismus ausdrücklich darauf geachtet, die
Elternrechte in der Verfassung zu stärken. Diese Elternrechte
bieten daher einen verlässlichen Schutz gegenüber willkürlichen
Eingriffen des Staates.
Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren den Schutz von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessert und verschiedene Gesetze oder Gesetzesbücher verabschiedet. Neben dem SGB VIII zum Kinder- und Jugendrecht sind dies u.a. das Bundeskinderschutzgesetz sowie das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die grundlegenden Rechtsnormen im Bereich des Kinderschutzes.