Rechtsgrundlagen Frühe Hilfen
nicht nur im Bereich Frühe Hilfen
Am 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert den Kinderschutz in Deutschland deutlich. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.
Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Darüber hinaus umfasst das BKiSchG Änderungen an diversen bestehenden Gesetzen.
Bereits in den vergangenen Jahren haben Bund, Länder und Kommunen vielfältige Anstrengungen unternommen, um Lücken im Kinderschutz zu identifizieren und zu schließen. Hierzu zählen insbesondere das Aktionsprogramm "Frühe Hilfen" des Bundesfamilienministeriums, die Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen sowie zahlreiche Kinderschutzkonzeptionen in Ländern und Kommunen.
Beim Nationalen Zentrum Frühe Hilfen finden Sie die rechtlichen Grundlagen.
Rechtliche Rahmenbedingungen zu Frühe HilfenZu den für die Frühen Hilfen maßgeblichen Gesetzen zählen unter anderem das Bundeskinderschutzgesetz mit dem KKG sowie die Sozialgesetzbücher und landesgesetzliche Bestimmungen. Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie auf der Seite vom NZFH.