SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Sozialgesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe
Das SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe oder auch das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe ist ein vom Deutschen Bundestag und mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenes Gesetz und umfasst die bundesgesetlichen Regelungen, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen.
Das SGB VIII regelt bundeseinheitlich die Leistungen gegenüber jungen Menschen (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige) sowie deren Familien (Eltern, Personensorgeberechtigte, Erziehungsberechtigte). Die Träger der der öffentlichen Jugendhilfe sind verantwortlich dafür, dass die im SGB VIII beschriebenen Leistungen erbracht werden. Der überörtliche Träger ist in Bayern das Landesjugendamt und der örtliche Träger die Stadt Hof bzw. andere kreisfreie Städte oder Landkreise.