SGB XII - Sozialhilfe
Sozialgesetzbuch zur Sozialhilfe
Das SGB XII oder auch Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) enthält die Vorschriften für die Sozialhilfe in Deutschland und wurde mit Wirkung zum 01.01.2005 eingeführt. Es hat das vormalige Bundessozialhilfegesetz (BSHG) abgelöst.
Hilfearten der Sozialhilfe
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfen zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Weiterführende Informationen finden Sie in der Broschüre Sozialhilfe und Grundsicherung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales