Bayerisches Familiengeld
Das Bayerische Familiengeld
kann seit dem 1. September 2018 beantragt werden. Künftig wird für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr (13. bis 36. Lebensmonat) Familiengeld in Höhe von 250 Euro monatlich ausbezahlt, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat.
Das Familiengeld erhalten Eltern für Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind, unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit, Betreuung in Kinderkrippe oder Tagespflege. In der Übergangsphase gilt das Meistbegünstigungsprinzip, d.h. dass der bisherige Auszahlungsbetrag (z. B. Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld) für alle Eltern erhalten oder durch den Bezug von Familiengeld gesteigert wird.
Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen hat, muss keinen erneuten Antrag stellen, der Elterngeldantrag gilt zugleich als Antrag auf Familiengeld. Das ZBFS (Link) bietet Informationen zu den häufigsten Fragen, zudem steht ein Servicetelefon unter 0931 32090929 von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.