Betreuungsgeld
Bayerisches Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld soll diejenigen Eltern unterstützen, die eine Alternative zur Krippe wünschen und deshalb die Betreuung ihres ein– oder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder familiär im privaten Umfeld organisieren möchten. Das Betreuungsgeld ist einkommensunabhängig. Es beträgt für jedes Kind 150.- € pro Monat. Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats bezogen werden. Für jedes Kind wird längstens für 22 Lebensmonate Betreuungsgeld gezahlt.
Das Betreuungsgeld ist mit der Durchführung der altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchungen verknüpft. Gesundheitsprävention ist dem Ministerium ein wichtiges Anliegen. Beim Betreuungsgeld müssen die Eltern dies künftig ebenso belegen wie bereits ähnlich bei der Anmeldung für die Krippe oder beim Landeserziehungsgeld. Künftig gilt darüber hinaus eine Vorwohndauer von 12 Monaten in Bayern, wie es beim Landeserziehungsgeld schon lange Praxis ist.
Zuständig für das Betreuungsgeld ist in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Region Oberfanken in Bayreuth, Telefon 0921 605-2311. Auf der Internetseite vom ZBFS finden Sie weitere Informationen zum Betreuungsgeld.
Wichtiger Hinweis:
Am 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht das
Betreuungsgeldgesetz wegen fehlender Gesetzgebungkompetenz des
Bundes für nichtig erklärt. Diese Entscheidung ist für Behörden und
Gerichte bindend. Dies bedeutet, dass es für die Bewilligung des
Bundesbetreuungsgeldes keine gesetzliche Grundlage mehr gibt. Eine
Antragstellung ist nicht mehr möglich, wobei jedoch der Freistaat
Bayern künftig eine gesonderte Regelung zeitnah realisieren
möchte.
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