Beurkundungen
Beurkundungen durch das Jugendamt
Das
Jugendamt führt Beurkundungen aus. Dies sind:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärungen
- Unterhaltsverpflichtungen
Die Zuständigkeit für Beurkundungen ist bei der Stadt Hof nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens geregelt.
Eine Übersicht mit Zielrufnummern nach fachlicher Zuständigkeit finden Sie hier.
Sorgeregister bei der Stadt Hof
Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei dessen Geburt nicht
verheiratet ist, kann vom zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung
erhalten, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
Diese Bescheinigung dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen, Ärzten, etc. als Nachweis, dass ihr im Umkehrschluss die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht.
Diese Sorgeregelungen werden im Sorgeregister des Jugendamtes am Geburtsort des Kindes registriert. Gemäß § 58 a Abs. 2 des SGB VIII kann die Mutter eine Auskunft aus dem Sorgeregister verlangen.
- Adoption
- Allgemeiner Sozialdienst - ASD
- Beistand-, Pfleg- und Amtsvormundschaft
- Jugendamtsmonitor
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendsozialarbeit an Schulen (JAS)
- Kita-Einstieg
- Kita-Fachberatung
- KoKi - Netzwerk frühe Kindheit
- Kommunale Jugendarbeit
- Kommunale Jugendhilfeplanung
- Pflegekinderwesen
- Tagespflege
- Unterhaltsvorschuss
- Wirtschaftliche Jugendhilfe