Jugendgerichtshilfe
Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe
Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren:
Im Vorverfahren:
- Beratungsgespräche für straffällige Kinder (bis 14 J.) und ihre Eltern
- Vermittlung an andere Fachbereiche
- Gespräche und Betreuung für straffällige Jugendliche und Heranwachsende
Im Hauptverfahren:
- Stellungnahme zum Entwicklungsverlauf und zur Persönlichkeit des Täters sowie zu dessen familiären und außerfamiliären Umwelteinflüssen
- Vorschläge an das Gericht über Strafmaß und Resozialisierungsmaßnahmen
- Stellungnahme zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit, insbesondere bei Heranwachsenden zur Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht
Nach Abschluss des Verfahrens:
- Einteilung zu verhängten Arbeitsauflagen/Weisungen ?
- Kontaktpflege zu Probanden auf Wunsch ?
- Betreuung während der Bewährungszeit ?
- Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer ?
- Adoption
- Allgemeiner Sozialdienst - ASD
- Beistand-, Pfleg- und Amtsvormundschaft
- Beurkundungen
- Jugendamtsmonitor
- Jugendsozialarbeit an Schulen (JAS)
- Kita-Einstieg
- Kita-Fachberatung
- KoKi - Netzwerk frühe Kindheit
- Kommunale Jugendarbeit
- Kommunale Jugendhilfeplanung
- Pflegekinderwesen
- Tagespflege
- Unterhaltsvorschuss
- Wirtschaftliche Jugendhilfe