Beratung im Kinderschutz
Beratung in Fragen des Kinderschutzes
Anspruch
auf Beratung bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung
Fachkräfte, die im Bereich
der Jugendhilfe arbeiten, sind
gemäß § 8a SGB
VIII verpflichtet eine Insoweit erfahrene
Fachkraft zur Gefährdungseinschätzung (IseF) bei
einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hinzuzuziehen. Seit der
Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes am 1.1.2012 haben
auch Berufsgruppen und Institutionen aus den Bereichen
Schule, Gesundheitswesen, Soziales, Arbeit und alle
anderen Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt
sind, einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene
Fachkraft bei einem Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung (§ 8b SGB VIII /
§ 4 KKG sowie BKiSchG).
Qualifikation der IseF
Eine Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) verfügt über
- ein Studium der Sozialpädagogik (FH) oder der Hochscule im Bereich Pädagogik oder Psychologie
- mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der Beratungstätigkeit
- Erfahrung und Fortbildung im Umgang mit Kinderschutzfällen
- Kenntnisse über rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensschritte im Fall einer Kindeswohlgefährdung
- Kenntnisse über das Hilfesystem in der Region
Aufgaben und Rolle der IseF
Die
IseF unterstützt und begleitet Fachkräfte
prozessorientiert bei der Risiko- und
Gefährdungseinschätzung. Sie führt Gespräche mit der
falleingebenden Fachkraft und sammelt Informationen über
Anhaltspunkte, die auf eine Gefährdung des Kindeswohls hindeuten.
Zur genaueren Abklärung kann ein diagnostisches Manual hinzugezogen
werden. Das Ziel ist es, den Grad der Gefährdung zu beurteilen und
bei Bedarf geeignete Hilfemaßnahmen zum Schutz für das Kind, den
Jugendlichen/die Jugendliche oder zur Sicherung des Kindeswohls
aufzuzeigen. Die IseF leistet Entscheidungshilfe bei der Frage, ob
das Jugendamt hinzugezogen werden kann oder muss.
Darüber hinaus können anstehende Gespräche zwischen Sorgeberechtigten und falleingebender Fachkraft mit Unterstützung der IseF vorbereitet werden.
Die IseF berät ausschließlich die falleingebende Fachkraft oder Institution und übernimmt keine Verantwortung in der Fallarbeit!
Zugang und Ablauf
- Telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung
- Klärungsgespräch, Risikoeinschätzung und Ressourcenabschätzung mit der zuständigen IseF
- Vereinbarungen und Inhalte der Beratung werden protokolliert
- Das Ergebnis der Risikoeinschätzung wird dokumentiert
- Planung des weiteren Vorgehens/Beratungsprozesses
Es können bei Bedarf Termine zur Überprüfung der Wirksamkeit der eingeleiteten Hilfemaßnahmen vereinbart werden, auch telefonische Nachfragen sind möglich.
Bedingungen
- Alle Ergebnisse der Beratung zur Gefährdungseinschätzung werden dokumentiert
- Die Fallverantwortung liegt bei der anfragenden Person oder Institution
- Alle Sozialdaten des vorgestellten Falls werden anonymisiert oder pseudonymisiert.
Insoweit erfahrene Fachkräfte nach § 8a und § 8b SGB VIII im Zusammenhang mit Beratungen und möglichen Meldungen für Schulen, sofern keine eigenen Fachkräfte mit entsprechenden Kenntnissen benannt bzw. bestimmt, sind in Stadt und Landkreis Hof:
- Treffpunkt Familie - Diakonie Hochfranken, Schellenbergweg 20,
95028 Hof,
Tel.: 09281 160 710 200 mit den zertifizierten ISEF-Fachkräften in alphabetischer Reihenfolge:
- Herr Buheitel, Diplom-Sozialpädagoge, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
- Frau Engelhardt, Diplom-Sozialpädagogin, Ausbildung in Gestalttherapie
- Frau Frisch-Pretzel, Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin