Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
Hilfen in finanziellen Notlagen
Schwangere oder Alleinerziehende
oder kinderreiche Familien können sich in finanziellen Notlagen an
die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" wenden. Und zwar
dann, wenn die gesetzliche Hilfen wie Kindergeld, Elterngeld,
Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe nicht
ausreichen. Auf Antrag stellt die Landesstiftung ergänzende
Leistungen zur Verfügung. Der Flyer "Hilfe für
Mutter und Kind" enthält weitere Informationen.
Achtung: Schwangere müssen vor der Geburt ihres Kindes eine Beratung in einer Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Anspruch genommen haben. Familien in Not wenden sich direkt an die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
"Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind"
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Familie-in-Not@zbfs.bayern.de
Telefon:
0921 605-3357 (Buchstabe A bis H)
0921 605-3342 (Buchstabe I bis Z)
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