Mutter/Vater-Kind Kur
Kuren für Eltern und Kind
Kuren sind seit 2007 eine Pflichtleistung der Krankenkassen, wo auch eine entsprechende Maßnahme beantragt werden kann.
Rechtlich gesehen ergibt sich dies aus:
- Medizinischer Vorsorge (§ 24 SGB V)
- Medizinischer Rehabilitation (§ 41 SGB V)
Voraussetzungen für eine Kur sind:
- Eine Kurbedürftigkeit von Vater oder Mutter vom Arzt attestiert wird und
- eine Versorgung des Kindes zu Hause ausgeschlossen bzw. die Trennung vom Elternteil unzumutbar ist oder
- auch das Kind aus ärztlicher Sicht eine Behandlung benötigt
Wichtige Fakten:
- Die Kur Dauer beträgt in der Regel eine 3-wöchige stationäre Maßnahme und Umfassen ein ganzheitliches Behandlungsprogramm.
- Kinder werden dabei bis zum Vollendeten 12. Lebensjahr mit aufgenommen.
- Wiederholungen sind frühestens nach 4 Jahren möglich.
- die Zuzahlung beträgt pro Kalendertag für Erwachsene 10,00 € für Kinder entfällt sie.
Hilfreiche Informationen zum Theme finden Sie beim Verein Verein Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. Der Verein unterhält auch eine gebührenfreie Servicenummer 0800 2255100.
- Ärzte
- Alleinerziehend
- Agentur für Arbeit
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Beratung & Geburt vertraulich
- Bildungs- und Teilhabepaket
- Bunter Kreis Bayreuth
- Elterngeld
- Frauenhäuser
- Frühförderung
- Geburtskliniken
- Gleichstellungsstelle der Stadt Hof
- Harl.e.kin-Nachsorge Bayreuth
- Hebammen und Familienhebammen
- Jugendamt
- Job-Center Hof
- Kindergeld
- Kindertageseinrichtungen
- Kinderschutz
- Kinderschutzbund Hof
- Kindswohlgefährdungen
- Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
- Landratsamt Hof - Fachbereich Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)
- Landratsamt Hof - KoKi
- Mehrgenarationenhaus Hof
- Mütterclub Hof
- Nummer gegen Kummer
- Polizei
- Psychologische Beratungsstelle
- Sexueller Missbrauch
- SPZ Hochfranken
- SPZ Schreiambulanz
- Tagesklinik für Kinder und Jugendliche
- TPZ Hof
- Treffpunkt Familie Diakonie Hochfranken gGmbH
- Trennung und Scheidung