Schwangerschafts(konflikt)beratung
Information, Beratung und Unterstützung
Die Schwangerschafts(konflikt)beratung unterstützt und hilft. In relativ kurzer Zeit muss eine sehr schwierige Entscheidung getroffen werden. Die Beratung dient "dem Schutz des ungeborenen Lebens", ist aber ergebnisoffen. Sie treffen die Entscheidung selbst; die Beratung soll Sie dabei unterstützen. Gleich, wie Sie sich entscheiden werden - Ihren Entschluss werden wir akzeptieren. Die Beratungsstelle versteht das Gespräch als ein Angebot an Sie (und Ihren Partner). Themen eines Beratungsgespräches können Ihre Gefühle, Ängste und Probleme in Bezug auf Partnerschaft, Eltern, Wohnung oder Arbeitsplatz sein. Außerdem bekommen Sie Informationen über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen, die Ihnen die Entscheidung erleichtern können.
Ein Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der schwangeren Frau ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Es muss die gesetzlich vorgeschriebene Beratung in Anspruch genommen werden. Die Beratungsbestätigung erhalten Sie nach Abschluss der Beratung.
Der Eingriff darf frühestens am 4. Tag nach dem Tag vorgenommen werden, an dem die Beratung abgeschlossen wurde. Er muss von einer Ärztin oder einem Arzt bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. Die Kosten sind von der Frau selbst zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kostenübernahmeantrag bei einer Krankenkasse gestellt werden.
Eine ärztliche Indikationsstellung ist nur noch erforderlich bei
- Schwangerschaft durch eine Straftat (kriminologische Indikation). Hier gilt eine 12-Wochen-Frist.
- Gefahr für die körperliche oder seelische Gesundheit (medizinische Indikation). Hier gibt es keine gesetzliche Frist. Eine gesetzliche Beratungspflicht gibt es in diesen Fällen nicht; der Abbruch ist für die Frau kostenfrei
Telefonischer Erstkontakt und Anmeldung telefonisch unter 09281 160710-200.