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KoKi - Netzwerk Frühe Kindheit
Annika Schlegel
1. Stock, Zimmer 10 
Klosterstr. 23
95028 Hof

  +49 (0)9281 815 1271
 +49 (0)9281 815 1299 
   annika.schlegel@stadt-hof.de   
Icon Internet  www.hof.de

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8 - 11:45 Uhr
Montag und Donnerstag 14 - 16 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Flyer

Mit unserem KoKi-Flyer sowie unserem KoKi-Einleger stelllen wir Ihnen unsere Arbeit mit wenigen Worten vor. Bei Fragen und Wünschen nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschussgesetz

Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag vom Jugendamt erbracht werden.

Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind, wenn es

  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
  • hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
  • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und
  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Für ein Kind zwischen 12 und 18 Jahren besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass

  • das Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder
  • der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro monatlich erzielt.

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) müssen schriftlich beantragt werden. Aktuell gelten folgende Unterhaltsvorschussbeträge (01.01.2019):

  • Für Kinder bis unter 6 Jahren bis zu 160 Euro monatlich,
  • Für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren bis zu 212 Euro monatlich,
  • für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren bis zu 281 Euro monatlich.

Ansprechpartner für die Bearbeitung der Antragsunterlagen sind

  • Frau Schaller für die Buchstaben A - E mit der Telefonnummer 09281 815-1292
  • Frau Butschek für die Buchstaben F - K mit der Telefonnummern 09281 815-1283
  • Herr Haase für die Buchstaben L - Sb mit der Telefonnummer 09281 815-1296
  • Herr Rehberg und Frau Schraml für die Buchstaben Sch - Z
    mit der Telefonnummer 09281 815-1291

Öffnungszeiten

  • Montag -Freitag von 8:00 bis 11:45 Uhr
  • Montag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr

Detailierte Informationen zum Thema enthält die Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder" des Bundsministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle der Unterhatlsvorschussbeträge: Drucksache 19/3960 - Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode