Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschussgesetz
Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
(UVG) können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag vom
Jugendamt erbracht werden.
Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind, wenn es
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
- hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für ein Kind zwischen 12 und 18 Jahren besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass
- das Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder
- der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro monatlich erzielt.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) müssen schriftlich beantragt werden. Aktuell gelten folgende Unterhaltsvorschussbeträge (01.01.2019):
- Für Kinder bis unter 6 Jahren bis zu 160 Euro monatlich,
- Für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren bis zu 212 Euro monatlich,
- für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren bis zu 281 Euro monatlich.
Ansprechpartner für die Bearbeitung der Antragsunterlagen sind:
- Frau Schaller für die Buchstaben A - E mit der Telefonnummer 09281 815-1292
- Frau Butschek für die Buchstaben F - K mit der Telefonnummern 09281 815-1283
- Herr Haase für die Buchstaben L - Sb mit der Telefonnummer 09281 815-1296
- Herr Rehberg und Frau Schraml
für die Buchstaben Sch - Z
mit der Telefonnummer 09281 815-1291
Öffnungszeiten
- Montag -Freitag von 8:00 bis 11:45 Uhr
- Montag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Detailierte Informationen zum Thema enthält die Broschüre
"Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für
Alleinerziehende und ihre Kinder" des Bundsministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle der Unterhatlsvorschussbeträge: Drucksache 19/3960 - Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode
- Adoption
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