Wirtschaftliche Jugendhilfe
Finanzielle Aspekte der Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe hat verschiedene Tätigkeitsbereiche innerhalb des Jugendamtes. Zentrale Aufgabe ist es, die im SGB VIII beschriebenen materiellen Leistungen entsprechend der Verwaltungsvorschriften umzusetzen.
Für folgende Jugendhilfeleistungen können Kosten übernommen werden:
- Tagespflege
- Kinderkrippe, Kindergarten, Hort usw.
Bei bestimmten Hilfeformen wird die Kostenbeteiligung der Eltern, des Kindes oder eines anderen Sozialleistungsträgers geprüft. Die wirtschaftliche Jugendhilfe erteilt Kostenzusagen. Sie ist zuständig für die Kostenüberwachung und Auszahlungen. Sie prüft die örtliche Zuständigkeit und die Abgrenzung zu anderen Leistungsträgern.
Für die Bearbeitung der Antragsunterlagen zur Übernahme der Krippen-, Kindergarten- bzw. Kinderhortkosten und Tagespflegekosten von Kindern bringen Sie bitte nachfolgende Nachweise mit:
- Betreuungsvertrag der Kindertageseinrichtung mit Buchungsdauer
- Rückstellungsbescheid von der Schule
- Mietvertrag
- Nachweis über Einkommen
(Hartz IV, Verdienst der letzten drei Monate, ALG I, BAB, Bafög, Ausbildungsvergütung) - Rentenbescheinigung
- Kindergeldnachweis (z.B. Kontoauszug und evtl. Kindergeldzuschlag)
- Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
- Wohngeld
- Sorgeerklärung bei nichtehelichen Kindern (falls vorhanden)
- evtl. Unterlagen über Unfall-, Hausrat- sowie Privathaftpflichtversicherung und Riesterrente
Ansprechpartner für die Bearbeitung der Antragsunterlagen sind:
Eine Übersicht zu den Kindertageseinrichtungen und weitergehende Informationen in Hof finden Sie hier.
- Adoption
- Allgemeiner Sozialdienst - ASD
- Beistand-, Pfleg- und Amtsvormundschaft
- Beurkundungen
- Jugendamtsmonitor
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendsozialarbeit an Schulen (JAS)
- Kita-Einstieg
- Kita-Fachberatung
- KoKi - Netzwerk frühe Kindheit
- Kommunale Jugendarbeit
- Kommunale Jugendhilfeplanung
- Pflegekinderwesen
- Tagespflege
- Unterhaltsvorschuss